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A

Die Pausen- und Busaufsicht ist gewährleistet.

B

Für alle Schülerinnen und Schüler besteht die Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht. Laut Schulgesetz können Ausnahmen außerhalb der Ferien nur aus wichtigen Gründen auf Antrag der Erziehungsberechtigten erfolgen. Dieser Antrag muss frühzeitig gestellt und von der Schule genehmigt werden. Nur die Schulleitung darf einen Antrag genehmigen. Ist ein Kind unmittelbar vor oder nach den Schulferien erkrankt, benötigt die Schule ein ärztliches Attest.

Die Buchausleihe amTeilstandort findet montags in der großen Pause im Förderraum statt.

Am Hauptstandort ist die Buchausleihe dienstagvormittags in der Schulbücherei und im Pfarrheim im Rahmen der Lesestunde möglich.

E

Wichtige Elternbriefe für Sie heften die Schüler in die gelbe Postmappe. Bitte schauen Sie dort regelmäßig, am besten täglich, nach. Aktuelle Informationen und Termine zum Schulleben erhalten Sie zudem auf unserer Homepage.

Jedes Kind verfasst ab dem 2. Schuljahr jedes Jahr eine Expertenarbeit zu einem selbst gewählten Thema. Diese kann in Einzel-, Partner- oder Gruppenarbeit in Form eines Vortrags, Plakats, Portfolios o.ä. erarbeitet werden.

F

Der Förderverein unterstützt unsere Schule finanziell z.B. bei der Anschaffung neuer Lernmittel/Sportartikel oder bei außerschulischen Veranstaltungen, wie einem Zoo- oder Theaterbesuch.

Besuchen Sie für weitere Infos unsere Fördervereinsseite!

Die 10-minütige Frühstückspause der Kinder beginnt um 9:50 Uhr, direkt im Anschluss an die Hofpause.

Bitte achten Sie darauf, Ihrem Kind ein gesundes und abwechslungsreiches Frühstück mitzugeben. Als Getränk ist Wasser die erste Wahl.

 

H

Die Lernzeit am Nachmittagfällt täglich ann und unterstützt die Arbeit in der Schule. Ihr Kind sollte dabei an einem ruhigen, reizarmen Platz sitzen können und nicht abgelenkt werden. Das Hausaufgabenheft ist täglicher Bestandteil der Lernzeit, in dem aufgeschrieben und reflektiert wird, was das Kind gemacht hat. Im 1. und 2. Schuljahr beträgt die vorgesehene Zeit bis zu 30 Minuten, im 3. und 4. Schuljahr bis zu 45 Minuten.

Am Geburtstag eines Kindes ist nachmittags 'lernzeitfrei'. 

Die Kinder tragen amTeilstandort Hausschuhe in den Klassenräumen. Das vermeidet viel Schmutz in unseren Klassen und ermöglicht auch das Nutzen des Klassenbodens zum Arbeiten (Sitzen, Auslegen großer Pläne, usw.). Wichtig! Bitte schreiben Sie den Namen Ihres Kindes auf oder in die Hausschuhe!

K

Die Kommunikation zwischen Lehrern und Eltern ist sehr wichtig! Wir führen im Schuljahr zwei Elternsprechtage als Gelegenheit für Einzelgespräche durch, zu denen Sie rechtzeitig eingeladen werden. Haben Sie darüber hinaus Gesprächsbedarf, machen Sie bitte mit der entsprechenden Lehrkraft einen Termin aus. Da wir uns für Gespräche Zeit nehmen wollen, haben Sie bitte Verständnis, dass wir keine Tür-und-Angel-Gespräche im Treppenhaus oder in den Pausen führen.

Nutzen Sie gerne das Hausaufgabenheft Ihres Kindes für eine schnelle Kommunikation mit der Lehrperson!

Sollte ihr Kind aus Krankheitsgründen nicht zur Schule kommen können, rufen Sie bitte vor Beginn des Unterrichts in der Schule an:

  • amTeilstandort bis 8:00 Uhr (02267 828466)
  • am Hauptstandort bis 8:00 Uhr (02267 2400)

Zusätzlich benötigen die Kinder, wenn sie wieder zur Schule kommen, eine schriftliche Entschuldigung.

Ist ein Kind unmittelbar vor oder nach den Schulferien erkrankt, benötigt die Schule ein ärztliches Attest.

L

M

An beiden Standorten findet alljährlich ein Martinszug mit Getränke- und Weckmannverkauf statt. 

S

Sportkleidung / Sicherheit / Hygiene / Gesundheit

  1. Die Schülerinnen und Schüler tragen geeignete Sportkleidung (T-shirt, kurze Hose oder Gymnastikhose) und Sportschuhe (feste Turnschuhe; Turnschläppchen nur auf Ansage).
  2. Schmuck jeglicher Art (Armbanduhren, Haarklammern, Ringe, Ketten etc.) muss vor Unterrichtsbeginn -zum Schutz der Sicherheit ihres Kindes und der anderen Kinder- abgelegt werden. Ist der Ohrschmuck nicht zu entfernen, muss er mit einem Pflaster abgeklebt werden (unbedingt morgens von den Eltern, bevor die Kinder aus dem Haus gehen).
  3. Alle Brillenträger haben eine schulsportgerechte Brille (biegsame Bügel, bruchsichere Kunststoffgläser) zu tragen.
  4. Lange, offene Haare werden mit einem Haarband (keine Brosche auf dem Haarband!) zusammengehalten. Keine Spangen!
  5. Sporttaschen werden nach jeder Sportstunde mit nach Hause genommen und zu jeder Sportstunde wieder in die Schule mitgebracht. Die Kinder sollen zu Hause das Ein- und Auspacken selbst übernehmen, damit sie wissen, welche Sachen ihnen gehören (Eigenverantwortung lernen). Zudem muss verschwitzte Sportbekleidung gelüftet sowie gereinigt werden.
  6. Schülerinnen und Schüler, die beispielsweise einen verstauchten Fuß oder einen Gipsarm haben, können durchaus helfend am Sportunterricht teilnehmen (indem sie in Mannschaftsspielen Schiedsrichtertätigkeiten übernehmen usw.).

Nur so können wir einen freudvollen, erfolgreichen und sicherheitstechnisch einwandfreien Sportunterricht gewährleisten.

U

Umweltschutz gehört zu unserem Erziehungsauftrag an der Schule. Bitte unterstützen Sie uns dabei, indem Sie z.B. Ihrem Kind das Pausenbrot in eine Dose packen (anstatt in Folie) oder Ihr Kind sein Getränk in einer Trinkflasche mitbringt, die es wiederverwenden kann (anstelle von Trinkpäckchen). So können wir Müll vermeiden.

Für Ihr Kind besteht auf dem direktem Weg zur Schule und wieder nach Hause, während der Zeit in der Schule und für alle schulischen Veranstaltungen eine Unfallversicherung. Wenn durch einen Unfall ein Besuch beim Arzt erforderlich wurde, muss die Klassenleitung unverzüglich benachrichtigt werden, damit eine Unfallmeldung geschrieben werden kann. Abschlussfeiern werden von Eltern organisiert und sind daher nicht durch die schulische Unfallversicherung abgedeckt.

Eltern, die eine zu große Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse (z.B. starker Schneefall) befürchten, ist es freigestellt, Ihr Kind zu Hause zu halten, auch wenn kein genereller Unterrichtsausfall (zum Beispiel über den Rundfunk) gemeldet wurde.

V

VERA steht für VERgleichsArbeit. Diese in 12 Bundesländern flächendeckende Lernstandserhebung wird gegen Ende der Klasse 3 in den Fächern Mathematik und Deutsch durchgeführt. Diese Arbeiten werden nicht zur Benotung herangezogen.